Supportleistungen

Allgemeines

Als Supportleistungen definieren wir IT-Dienst- und Beratungsleistungen zu den von uns gelieferten Produkten, definierten Fremdprodukten sowie auf Wunsch zu allgemeiner IT-Thematik.

Im Detail sind dies Hilfe- und Unterstützungsleistungen zu:
  • Installation & Konfiguration
  • Benutzer- und Rechteverwaltung
  • Parametrisierung und Anpassungsprogrammierung
  • Berichts- und Datenbankdesign
  • Einspielung von Updates und Patches für aktive Software-Wartungsverträge
  • Dokumentation & Konzeption
  • IT-Beratungen
  • Verwaltungsarbeiten (Datenaufbereitung, Datenkonvertierung o.ä.)
Diese Leistungen werden ausschließlich nach Aufwand erbracht und stellen reine Dienstleistungen ohne werkvertragliche Gewährleistungen dar.

Preise 

Die Abrechnung erfolgt nach Serviceeinheiten (SE).
Eine SE umfasst in der Regel 15 Zeit-Minuten. Ein neuer Supportfall wird jedoch mit mindestens 2 SE abgerechnet.
Für Einzelvorgänge wie Telefonate, Faxe, E-Mails etc. wird jeweils minimal eine SE fällig, auch wenn deren Bearbeitung kürzer dauert.
Der Preis pro SE beträgt 35,- Euro zzgl. der jeweils geltenden MwSt.
Serviceeinheiten können auch in Kontingent-Paketen (rabattiert und fällig bei Beauftragung) von minimal 100 SE erworben werden.

Verfahren

Die Erledigung der Arbeiten erfolgt fallweise per E-Mail, telefonisch oder per Remote-Zugriff mit Software, die myvision seinen Kunden kostenfrei bereitstellt oder nach Absprache vom Kunden bereitgestellt wird.
Vor Beginn der Arbeiten stellt der Kunde bestmöglich detaillierte Problem- bzw. Anforderungsbeschreibungen mit Fall- oder Testdaten im üblichen Office-Format (.xlsx, .ods, .docx oder .odt) mit ergänzenden Screenshots zur Verfügung.
Pro Fall wird dem Kunden vor Erledigung auf Wunsch der geschätzte SE-Aufwand mitgeteilt, auf jeden Fall jedoch dann, wenn der jeweilige Einzelaufwand mehr als 4 SE beträgt.
Die Tätigkeiten werden zeitnah erbracht, nach Absprache auch außerhalb von üblichen Geschäftszeiten.
Rahmen- und Kontingentvereinbarungen werden zeitlich gegenüber Einzelbestellungen priorisiert.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen über die veranschlagten SE sind bei Beauftragung fällig und sofort ohne Abzug zahlbar.
Bei Kontingentpaketen erhält der Kunde über die geleisteten Serviceeinheiten eine monatliche Aufstellung.
SE verfallen spätestens 12 Monate nach Beauftragung, auch wenn diese nicht beansprucht wurden.

Gewährleistung

Vor jedem Tätigwerden von myvision in Produktivsystemen verpflichtet sich der Kunde, eine Sicherung des betreffenden Systems durchzuführen, ggf. eine Komplettsicherung des betreffenden Servers oder Rechners, wenn mehrere Systeme verknüpft oder integriert sind.
Bei Tätigkeitsbeginn geht myvision davon aus, dass Sicherungen bereits durchgeführt worden sind.
Im Falle nachgewiesener grober Fahrlässigkeit gelten bezüglich Haftung, die myvision betrifft, die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Gewährleistung in allen anderen Fällen wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Linz am Rhein.